KUNDENINFORMATION

Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Rechtliche Neuregelung der Verwertung von mineralischen Abfällen

Liebe Kunden,
ab dem 01. August 2023 gelten neue abfallrechtliche Vorschriften für die Verwertung mineralischer Abfälle, die sogenannte Mantelverordnung. Diese legt bundesweit einheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Umgang mit mineralischen Abfällen (Ersatzbaustoffen) fest. Ziel ist es, große Mengen an mineralischen Abfällen wiederzuverwerten und die Bodenfunktionen nachhaltig zu sichern. Das hat ab sofort weitreichende Konsequenzen für künftige aber auch für laufende Baumaßnahmen.

Für Sie als unser Kunde kann es bei der Annahme Ihrer Bauschutt- und Bodenmengen zu veränderten Qualitätseinstufungen kommen, da auch wir als Produzent von Ersatzbaustoffen ab sofort bestimmten Qualitätsanforderungen unterliegen. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Bauabfallentsorgung und der Produktion von Recyclingbaustoffen. Die Gollan Recycling GmbH steht Ihnen als Entsorgungsfachbetrieb und kompetenter Partner für Fragen, Lösungen und Preisinformationen gerne zur Seite.